ich habe gedacht, man könne einmal ordnung in die diskussionen bringen - also hier bitte nur über sammelklage und andere juristische möglichkeiten diskutieren. rechtliches gegen eisenhauer , also den franchisegeber ist nicht sinnvoll, man wird sich direkt an die betreiber des eisenhauer-studios in der kulturbrauerei zu wenden haben. und zwar in erster linie, weil bei mutmasslich absehbarer insolvenz neuverträge abgeschlossen wurden. "Günther & Schmechel Kraftraining GmbH" HRB-Nr. 105207 Gericht Berlin-Charlottenburg |
hier diskutieren Kunden der insolventen Eisenhauer-Training-Filliale Berlin
Freitag, 27. September 2013
juristisches
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
moin!
AntwortenLöschenich denke das bei einer insolvenz am ende nich viel für bereits gezahlte mitgliedsbeiträge übrig bleibt...
(auf ner gläubiger liste stehen ja glaube ich erstmal löhne,mieten und strom etc...)
fraglich also ob sich der aufwand lohnt...
was mich mehr interessieren würde, übernimmt eventuell ein neuer vertragspartner das franchise und die altkunden?
(ich war grad da,die maschienen stehen alle noch,wenn auch im dunkeln;)
oder macht es tatsächlich mehr sinn sich nach alternativen umzusehen..
nicht das man nen neuen vertrag unterschreibt und dann macht eisenhauer wieder auf;)
(es gibt wohl bei kieser die gleiche maschienen wie bei eisenhauer...
http://www.kieser-training.de/de/locations/detail/kieser-training-berlin-mitte/
bzw
http://www.kieser-training.de/de/locations/detail/kieser-training-berlin-prenzlauerberg/
kostet allerdings c.a.45€ im monat und ist OHNE saune;( )
Gibt's - wenn man sich zusammen tut - bessere Chancen auf Erstattung der Beiträge?
AntwortenLöschenDieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AntwortenLöschenHallo alle Trainingslosen Geschockten,
AntwortenLöschenich habe über die Eisenhauer-Zentrale den Insolvenzverwalter genannt bekommen: Udo Feeser, Tel.8856730. Der sagt, wir werden voraussichtlich im November alle angeschrieben, sollen dann etwas ausfüllen, um unsere Ansprüche anzumelden, vorher muss man nix tun. Viel Hoffnung auf Geld oder weitere Leistung gibt´s nicht. Bis dahin im Cantian-Stadion joggen? Wie ätzend, ist aber umsonst....
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36g IN 3850/13
LöschenIn dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Günther & Schmechel
Krafttraining GmbH, Schönhauser Allee 36 - 39, 10435 Berlin HRB 105277
vertreten durch den Geschäftsführer Schmechel, Mark
und Günther, Sascha
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.09.2013 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22
InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Udo Feser
Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat
die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu
erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob
das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2
Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen
der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalterzu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen
des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO)
und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen
Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die
Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur
Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen
Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
36g IN 3850/13 Amtsgericht Charlottenburg, 23.09.2013
Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 1
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=6c19... 03.10.2013